Jeweils im Frühjahr des laufenden Jahres werden die Eltern der künftigen Kindergartenkinder von uns für die Aufnahme angeschrieben.
In der Regel werden die Kinder zum 01. Sept. in den Kindergarten aufgenommen. Ausnahmen sind natürlich bei Zuzug, Notfällen (Alleinerziehende, Vorschulkinder, ...) oder noch freien Plätzen möglich.
Die Aufnahme im Kindergarten erfolgt vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Schulpflicht - bei freien Plätzen auch Kinder unter 3 Jahre.
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das ganze Kindergartenjahr vom 01. September bis 31. August.
Für den Kindergarteneintritt ist ein ärztl. Attest (nicht älter als vier Wochen) nötig.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch (08333 / 1376) oder
per E-mail (kiga.griesbachstr@markt-babenhausen.de) an die Leitung des Kindergartens, Frau Petra Liedel.
Kündigungsregelung:
(Auszug aus der Kindergartenordnung)
§
9
Kündigung durch Erziehungsberechtigte
- (1)
Eine Kündigung durch Erziehungsberechtigte ist jeweils
zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
zwei Wochen zulässig.
- (2)
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- (3)
Während der letzten drei Monate des Kindergartenjahres
ist die Kündigung nur zum Ende des Kindergartenjahres zulässig.
§
8
Ausschluß vom Besuch
Kündigung durch den Träger
- (1)
Ein Kind kann mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats unter
Einhaltung einer mindestens zweiwöchigen Kündigungsfrist
vom weiteren Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden,
wenn es innerhalb der beiden letzten Monate mehr als 3 Wochen
lang unentschuldigt gefehlt hat.
- (2)
Zum Ende des Kindergartenjahres kann der Träger unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen.
- (3)
Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen
diese Benützungsordnung kann das Kind mit Wirkung zum Monatsende
vom Besuch des Kindergartens ausgeschlos-sen werden. Das gilt
insbesondere für den Fall, daß die Besuchsgebühr
während der letzten drei Monate trotz Fälligkeit nicht
entrichtet wurde.