Jeweils im Frühjahr des laufenden Jahres werden die Eltern der künftigen Kindergartenkinder von uns für die Aufnahme angeschrieben.
In der Regel werden die Kinder zum 01. Sept. in den Kindergarten aufgenommen. Ausnahmen sind natürlich bei Zuzug, Notfällen (Alleinerziehende, Vorschulkinder, ...) oder noch freien Plätzen möglich.
Die Aufnahme im Kindergarten erfolgt vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Schulpflicht - bei freien Plätzen auch Kinder unter 3 Jahre.
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das ganze Kindergartenjahr vom 01. September bis 31. August.
Für den Kindergarteneintritt ist ein ärztl. Attest (nicht älter als vier Wochen) nötig.

Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch (08333 / 1376) oder
per E-mail (kiga.griesbachstr@markt-babenhausen.de) an die Leitung des Kindergartens, Frau Petra Liedel.

Kündigungsregelung: (Auszug aus der Kindergartenordnung)

§ 9
Kündigung durch Erziehungsberechtigte

  • (1) Eine Kündigung durch Erziehungsberechtigte ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zulässig.
  • (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  • (3) Während der letzten drei Monate des Kindergartenjahres ist die Kündigung nur zum Ende des Kindergartenjahres zulässig.

§ 8
Ausschluß vom Besuch
Kündigung durch den Träger

  • (1) Ein Kind kann mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats unter Einhaltung einer mindestens zweiwöchigen Kündigungsfrist vom weiteren Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden, wenn es innerhalb der beiden letzten Monate mehr als 3 Wochen lang unentschuldigt gefehlt hat.
  • (2) Zum Ende des Kindergartenjahres kann der Träger unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen.
  • (3) Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen diese Benützungsordnung kann das Kind mit Wirkung zum Monatsende vom Besuch des Kindergartens ausgeschlos-sen werden. Das gilt insbesondere für den Fall, daß die Besuchsgebühr während der letzten drei Monate trotz Fälligkeit nicht entrichtet wurde.