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Jeweils
im Frühjahr des laufenden Jahres werden die Eltern der
künftigen Kindergartenkinder von uns für die Aufnahme
angeschrieben.
In der Regel werden die Kinder zum 01. Sept. in den Kiga aufgenommen.
Ausnahmen sind bei Zuzug, Notfällen (Alleinerziehende,
Vorschulkinder, ...) oder freien Plätzen möglich.
Die Aufnahme im Kindergarten erfolgt nach Maßgabe der
verfügbaren Plätze (Vom vollendeten 3. Lebensjahr
bis zur Schulpflicht - bei freien Plätzen auch Kinder
unter 3 J.).
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das ganze Kindergartenjahr
vom 01. September bis 31. August.
Für den Kindergarteneintritt ist ein ärztl. Attest
(nicht älter als 2 Wochen) nötig.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch (08333 / 3657) oder
per E-mail (sternschnuppe@markt-babenhausen.de)
an die Leitung des Kindergartens, Frau Wiest.
Kündigungsregelung:
(Auszug aus der Kindergartenordnung)
§
9
Kündigung durch Erziehungsberechtigte
- (1)
Eine Kündigung durch Erziehungsberechtigte ist jeweils
zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von 3 Wochen zulässig.
- (2)
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- (3)
Während der letzten drei Monate des Kindergartenjahres
ist die Kündigung nur zum Ende des Kindergartenjahres
zulässig.
§
8
Ausschluß vom Besuch Kündigung durch den Träger
- (1)
Ein Kind kann mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats
unter Einhaltung einer mindestens zweiwöchigen Kündigungsfrist
vom weiteren Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden,
wenn es innerhalb der beiden letzten Monate mehr als 3 Wochen
lang unentschuldigt gefehlt hat.
- (2)
Zum Ende des Kindergartenjahres kann der Träger unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen.
- (3)
Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen
diese Benützungsordnung kann das Kind mit Wirkung zum
Monatsende vom Besuch des Kindergartens ausgeschlos-sen
werden. Das gilt insbesondere für den Fall, daß
die Besuchsgebühr während der letzten drei Monate
trotz Fälligkeit nicht entrichtet wurde.
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