Anmeldung
Im Frühling
schreiben wir alle in Babenhausen wohnenden Eltern an, für deren
Kinder ab September ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht.
Die Anmeldung erfolgt in einem persönlichen Anmeldegespräch
direkt bei der Kindergartenleitung.
Kündigungsregelung:
(Auszug aus der Kindergartenordnung)
§
9
Kündigung durch Erziehungsberechtigte
- (1)
Eine Kündigung durch Erziehungsberechtigte ist jeweils zum
Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei
Wochen zulässig.
- (2)
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- (3)
Während der letzten drei Monate des Kindergartenjahres ist
die Kündigung nur zum Ende des Kindergartenjahres zulässig.
§
8
Ausschluß vom Besuch
Kündigung durch den Träger
- (1)
Ein Kind kann mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats unter Einhaltung
einer mindestens zweiwöchigen Kündigungsfrist vom weiteren
Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden, wenn es innerhalb
der beiden letzten Monate mehr als 3 Wochen lang unentschuldigt
gefehlt hat.
- (2)
Zum Ende des Kindergartenjahres kann der Träger unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen.
- (3)
Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen diese
Benützungsordnung kann das Kind mit Wirkung zum Monatsende
vom Besuch des Kindergartens ausgeschlos-sen werden. Das gilt insbesondere
für den Fall, daß die Besuchsgebühr während
der letzten drei Monate trotz Fälligkeit nicht entrichtet wurde.